Umfasst der Schutzbereich der Insolvenzantragspflicht auch solche Schäden eines Gläubigers, die durch eine fehlerhafte Bauleistung einer insolvenzreifen GmbH am Bauwerk verursacht werden und von dieser infolge fehlender Mittel nicht mehr behoben werden können? Mit dieser Frage war der BGH in einem aktuellen Beschluss befasst. Der Beitrag untersucht die Problematik für die Rechtslage in Österreich.