Obgleich Totalunternehmerverträge in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnen, wurden sie in der Literatur bisher kaum behandelt. Der folgende Beitrag versucht die grundlegende Frage der Rechtsnatur dieser Vertragsart zu beleuchten und aufzuzeigen, wo die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Auftrag in der Praxis eine Rolle spielen kann.
ABGB § 1002, ABGB § 1151 Abs 2, ABGB § 1165