vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pfahlgründung

PraktischesTechnische Begriffe für JuristenMargit BammerZRB 2012, XXVIII Heft 3 v. 1.10.2012

Mitunter kommt es vor, dass die obersten Schichten eines Baugrundes nicht in der Lage sind, die durch ein zu errichtendes Bauwerk entstehende Last aufzunehmen. Dies würde ohne besondere Maßnahme dazu führen, dass das Gebäude gleichsam versinkt oder - wenn die Setzungen nicht gleichmäßig auftreten - Schäden durch Deformation (vor allem Risse) erleidet. Können also die oberen Bodenschichten die vorgesehene Last nicht tragen und soll nicht die gesamte nicht tragfähige Schicht abgetragen oder ausgetauscht werden, so muss eine „Tiefgründung“ vorgenommen werden. Eine Form der Tiefgründung ist jene durch Pfähle.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!