ABGB § 904, ABGB § 918, ABGB § 1170b
Die Konditionen des Hauptauftrags, insbesondere zur Fälligkeit von Zahlungen, [sind] nicht auf diesen zusätzlichen Auftrag anzuwenden.Die klagende Partei [ist] berechtigterweise in Form der Einstellung der Arbeiten vom Vertrag zurückgetreten (§ 918 Abs 1 ABGB).