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Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen ausländisches Vergaberecht

JudikaturSimon LaimerZRB 2012, 139 Heft 3 v. 1.10.2012

ABGB § 1168, ABGB § 879, Art 7 EVÜ, Art 2 Abs 1 lit a Unterabs 2 der Richtlinie 2004/17/EG , Art 1 Abs 9 Unterabs 2 der Richtlinie 2004/18/EG , Art 1418 bis 1424 italienisches Zivilgesetzbuch.

Eingriffsnormen sind zwingende Vorschriften des Privat- oder des öffentlichen Rechts, die im öffentlichen Interesse erlassen wurden [...]. Sie setzen sich trotz Rechtswahlvereinbarung durch, sind also rechtswahlfest [...].

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