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Beweislast für das Vorliegen eines Mangels

JudikaturZRB 2012, 93 Heft 2 v. 1.7.2012

ABGB § 924

Wenn ein Teil der Sache nicht vom Kaufvertrag erfasst war und nicht klar ist, welchem Bereich deren (objektiver) Mangel zuzuordnen ist, geht es nicht um die in § 924 ABGB geregelte zeitliche Vermutung, sondern um die Zuordnung des (objektiven) Mangels der konkret geschuldeten Leistung.

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