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Garantie

PraktischesBaurechtslexikonHermann WenuschZRB 2012, VI Heft 1 v. 1.5.2012

Bei einer Garantie handelt es sich um die Zusage eines sog Garanten, bei Eintritt einer bestimmten Bedingung eine gewisse Leistung zu erbringen. Die Bedingung, die zur Leistungsverpflichtung des Garanten führt, kann im einfachsten Fall in der „Inanspruchnahme“ (sog „Abruf“) bestehen, wie es etwa bei einer sog „abstrakten“ Bankgarantie der Fall ist. Im Fall einer sog Herstellergarantie ist die Bedingung zB ein Defekt eines Produktes in einem gewissen Zeitraum.

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