In der Baubranche sind Bankgarantien in Österreich gang und gäbe. Diese österreichische Spezialität - in Deutschland wird der nämliche Sicherungszweck im Allgemeinen durch Bankbürgschaften erzielt - ist wohl auf eine Abgabe zurückzuführen: Für Bürgschaften fällt in Österreich Rechtsgeschäftsgebühr an, für Garantien aber nicht.