Ob bei einem Werkvertrag die Schuld des Unternehmers funktional oder konstruktiv beschrieben wird, macht einen wesentlichen Unterschied: Im Fall der konstruktiven Beschreibung muss der Unternehmer bloß genau das herstellen, was der Besteller wünscht - im Fall der funktionalen Beschreibung muss er aber ein Werk errichten, das dem Besteller die gewünschte Funktion liefert. Dass ein Werkvertrag eine Erfolgsverbindlichkeit für den Unternehmer schafft, macht eine funktionale Beschreibung für diesen zu einer riskanten Sache: Um das vereinbarte Entgelt muss er ein funktionstüchtiges Werk herstellen, ganz gleich welche von ihm nicht erwarteten Mehraufwände erforderlich sind. Eine konstruktive Beschreibung birgt dafür für den Besteller das Risiko, dass sich im Zuge der Ausführung herausstellt, dass mit der gewählten Konstruktion der gewünschte Zweck nicht erreicht wird (weil zB die Eigenschaften des Baugrundes anders als erwartet sind).