Das vorliegende Werk stellt eine Besonderheit in der rechtswissenschaftlichen Literatur dar. Es adressiert fundamentale Fragen des Rechts und seiner Genese aus evolutionstheoretischer Perspektive. Dem Autor geht es um nichts weniger als darum, „das Recht des Menschen, sein heutiges Rechtsverhalten und sein heutiges bzw. künftiges Bedürfnis nach Recht erklärbar zu machen“ (7). Hierfür sucht die 322 Seiten starke Abhandlung mit der sogenannten „Rechtsethologie“ (einem neuen der Rechtspsychologie entstammenden Begriff) auch eine eigene interdisziplinäre Forschungsdisziplin zu begründen.