Wie ist eine Situation zu bewerten, in der eine Norm für sich alleine nicht (oder nur eingeschränkt), in Zusammenschau mit anderen Normen jedoch sehr wohl einen (intensiveren) Grundrechtseingriff darstellt? Diesen „additiven“ Grundrechtseingriffen widmet sich Hanna Ruschemeier in ihrer von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf im Jahre 2018 angenommenen Dissertation.