Zur Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellung, die „gelungenste und [...] die misslungenste Entscheidung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs seit 1920“ einer Gruppe facheinschlägiger Professorinnen und Professoren anzutragen, scheint naheliegend. Immerhin handelt es sich dabei ja um jene, die es wissen müssen. Ebendieser Umstand birgt aber offenkundige Gefahren. Denn Professorinnen und Professoren (zumal facheinschlägige) sind ja typischerweise nicht nur jene, die es wissen müssen, sondern auch jene, die es immer schon gewusst haben. Damit steht sowohl zu befürchten, dass eine solche Umfrage eher das Tadelns- als das Lobenswerte hervorbringt, als auch, dass (allenfalls) ausgesprochenes Lob von (jedenfalls) unausgesprochenem Tadel überschattet bleibt. Würde sich das bewahrheiten, wäre das Gesamtergebnis sicherlich noch immer lesenswert,1 aber doch eher Generalabrechnung als Blütenlese und damit vielleicht eine mindergeeignete Geburtstagsgabe.