Der volle Titel der hier zu rezensierenden Festschrift für Wilhelm Rees lautet „Rechtskultur und Rechtspflege in der Kirche. Festschrift für Wilhelm Rees zur Vollendung des 65. Lebensjahres“ und deutet bereits wesentliche Verdienste und Anliegen des Jubilars an. Nicht jeder Jurist wird den mit dieser Festschrift Geehrten (er-)kennen, was weder seinem hervorragenden wissenschaftlichen Ruf, noch seiner äußerst guten Vernetzung in der internationalen wissenschaftlichen Community geschuldet ist, sondern seinem spezifischen und nicht alltäglichen Fachgebiet: Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Rees ist seit 1996 Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Ursprünglich aus Augsburg stammend, studierte er ebendort Theologie und arbeitete zunächst als Pastoralassistent, um anschließend – ebenso in Augsburg – als Assistent von Prof. Dr. Joseph Listl SJ die Promotion und die Habilitation anzustreben. Mit der Arbeit „Die Strafgewalt der Kirche. Grundlagen und Entwicklungen des kirchlichen Strafrechts vom Corpus Iuris Canonici bis zum Codex Iuris Canonici vom 25. Januar 1983“ erlangte er Letztere und wurde Privatdozent. Darauf folgte eine Lehrstuhlvertretung in Bamberg, bevor ihn der Ruf nach Innsbruck ereilte. Wilhelm Rees repräsentiert als habilitierter Theologe die derzeit dominierende Ausrichtung des Kirchenrechts, welches fast gänzlich auf Rechtswissenschaftler verzichten muss; dass der Geehrte kein (im weltlichen Recht) ausgebildeter Jurist ist, tut seiner Leistung allerdings keinerlei Abbruch. Nach Meinung der Herausgeber tritt Wilhelm Rees bei der „kritischen Analyse der kirchlichen Ordnung und der kommentierenden Begleitung der kirchlichen Gesetzgebung [...] immer wieder dafür ein, dem Ideal der Gerechtigkeit gemäße Lösungen zur Geltung zu bringen. Auch für die praktische Arbeit eines Kirchenrechtlers ist Rees sich nicht zu schade und leistet als Berater und Beistand rechtssuchenden Menschen seine kundige Unterstützung“. Dies kann der Rezensent nur bestätigen, der Prof. Rees als Vortragenden und Prüfer im Rahmen des Studiums des Kirchenrechts an der Universität Wien sowie als Betreuer der dazugehörigen Masterarbeit1 kennen gelernt hat.