Grundrechtsföderalismus ist für österreichische Juristinnen und Juristen ein wenig vertrautes Thema. Dies liegt in materieller Hinsicht daran, dass die „Landesgrundrechte“, auf die noch zu sprechen kommen sein wird, noch immer in jenem Dornröschenschlaf schlummern, in welchem sich die gesamte Verfassungsautonomie der österreichischen Länder bis etwa Ende der 1960er Jahre befand. In institutioneller und prozeduraler Hinsicht ist die Monopolisierung der Grundrechtskontrolle beim VfGH und die mangelnde Kompetenz der Länder zur Einrichtung von Landesverfassungsgerichten oder spezifischen Verfassungsbeschwerdeverfahren dafür verantwortlich.