Das B-VG und seine mit ihm neu eingerichteten Institutionen feiern Geburtstag. Geburtstage sind in der Regel Anlass zu feierlichen Aktivitäten. Dabei darf aber der kritische Blick zurück und nach vorne nicht fehlen. 100 Jahre nach der Erlassung des B-VG und der Errichtung des VfGH steht die Verfassungsstaatlichkeit wieder im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Das aus mehreren Gründen: Die Covid-19 Krise schuf die größte Herausforderung für die Verfassungsstaatlichkeit im noch jungen, aber bereits durch unterschiedliche Krisen gekennzeichneten 21. Jh. Der VfGH zeigte dabei nachdrücklich auf, wie der Anspruch auf Befolgung verfassungsrechtlicher Rahmenbedingungen eingefordert werden kann. Auch im internationalen Kontext steht der demokratische Verfassungsstaat und stehen seine Institutionen verschiedentlich auf dem Prüfstand und zuweilen sogar unter Druck. Das alles gibt ausreichend Anlass, generell über die Herausforderungen für das „Geburtstagskind“, aber auch die mit ihm so fundamental verbundene Idee der Verfassungsstaatlichkeit nachzudenken.