Zusammenfassung Unter welchen Voraussetzungen eine Gemeinschaft Menschen in Not unterstützt, ist eine gleichheitsrechtliche Schlüsselfrage, schon weil Teilen unter Gleichen nach aller Erfahrung leichter fällt. Dass eigene Staatsangehörige in der Not zu versorgen sind, steht in den meisten Staaten außer Frage, ebenso, dass Fremde nicht ohne weiteres anspruchsberechtigt sind. Zäh gerungen wird hingegen darum, wieviel Solidarität Unionsbürgern gebührt. Der vorliegende Beitrag zeichnet die wechselvolle Entwicklung der einschlägigen Judikatur des EuGH nach, konfrontiert sie mit einem verfassungsrechtlichen Gegenbild und versucht die Vielfalt der dabei festgestellten Argumente gleichheitsdogmatisch zu rekonstruieren.