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Freizügigkeit und Sozialstaat

AufsätzeMagdalena Pöschl**Univ.-Prof. Dr. Magdalena Pöschl, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Juridicum, Universität Wien, Schottenbastei 10–16, 1010 Wien, Österreich, <magdalena.poeschl@univie.ac.at >.
Für Recherchen und kritische Lektüre dieses Beitrags danke ich Lorenz Dopplinger, Elke Haslinger, Lilo Martini, Herwig Mitter sowie Philipp Selim.
ZÖR 2019, 929 Heft 4 v. 5.12.2019

Zusammenfassung Unter welchen Voraussetzungen eine Gemeinschaft Menschen in Not unterstützt, ist eine gleichheitsrechtliche Schlüsselfrage, schon weil Teilen unter Gleichen nach aller Erfahrung leichter fällt. Dass eigene Staatsangehörige in der Not zu versorgen sind, steht in den meisten Staaten außer Frage, ebenso, dass Fremde nicht ohne weiteres anspruchsberechtigt sind. Zäh gerungen wird hingegen darum, wieviel Solidarität Unionsbürgern gebührt. Der vorliegende Beitrag zeichnet die wechselvolle Entwicklung der einschlägigen Judikatur des EuGH nach, konfrontiert sie mit einem verfassungsrechtlichen Gegenbild und versucht die Vielfalt der dabei festgestellten Argumente gleichheitsdogmatisch zu rekonstruieren.

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