Zusammenfassung Der Beitrag widmet sich den besonderen Diskriminierungsverboten, wie sie etwa für die ethnische und soziale Herkunft, die sexuelle Orientierung oder eine Behinderung aufgestellt sind. In diesem Beitrag werden einerseits der verfassungsrechtliche Inhalt dieser Kriterien und andererseits ihr Verhältnis zum allgemeinen Gleichheitssatz ausgeleuchtet. Die besonderen Diskriminierungsverbote unterstreichen den Anspruch jedes Menschen, mit seinen jeweils ganz persönlichen Haltungen, Neigungen und Eigenschaften gleich, also nicht ihretwegen anders behandelt zu werden als andere. Sie stützen aber nicht die These, der Gleichheitssatz gewähre selbst ein Recht auf diese Haltungen, Neigungen und Eigenschaften.