Die Gestaltung des europäischen Mehrebenensystems bildet wohl einen der wichtigsten zeitgenössischen Forschungsschwerpunkte in Europa. Denn das innerstaatliche Recht unterliegt richtungsweisenden Impulsen, die von Akteuren jenseits der Staatsgrenzen ausgehen. Dabei ist vor allem das Unionsrecht zu nennen, das im Lichte der Europäisierung verschiedener Rechtsbereiche seinen Einfluss in die innerstaatliche Rechtsrealität stetig ausbaut. In einem Mehrebenensystem, in dem das innerstaatliche Recht insofern unter gewissen Leistungsdruck gerät, ergeben sich Grundsatzfragen zu den Grundrechten – nicht nur inhaltlicher Natur, sondern insbesondere auch zu Kompetenzabgrenzungen. Dabei wird gerade die Kontrollhoheit über die Grundrechtsentwicklung, das sogenannte „letzte Wort“, zwischen den nationalen Verfassungsgerichten und dem EuGH kontrovers diskutiert. Doch derartige Kollisions- und Konfliktsituationen sind kein Alleinstellungsmerkmal der EU, sondern finden sich in verschiedenen föderalen, historisch gewachsenen Systemen. Insofern erscheint für die Schaffung eines Lösungspools auf EU-Ebene eine vertiefte rechtliche Auseinandersetzung mit föderalen Staatensystemen europäischer Prägung durchaus lohnenswert. Ein solches ambitioniertes Unterfangen versucht die Habilitationsschrift von Andrea Edenharter. Das in verschiedenen Stationen (namentlich Regensburg, Bern und Oxford) verfasste Werk wurde im Wintersemester 2017/2018 an der Universität Regensburg angenommen.