Das zu besprechende Werk stellt die Publikationsfassung der Dissertation von Matthias Zußner dar, welche im März 2017 am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz angenommen wurde. Die Arbeit hat zum Ziel, sich mit grundlegenden Fragen der Ermessenslehre im österreichischen öffentlichen Recht auseinanderzusetzen, welche durch den mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 eingeführten Art 130 Abs 3 B-VG einen neuen Kristallisationspunkt bekommen haben. Die Untersuchung gliedert sich in fünf ungleich lange Kapitel: Auf eine kurze Einleitung (Kapitel I, 1 ff), in der Problemstellung und Gang der Untersuchung erörtert werden, erfolgt in Kapitel II (9 ff) eine Verortung des Konzepts des Ermessens im gewaltenteilenden System des B-VG. In Kapitel III mit dem Titel „Ermessen und Kognition“ (31 ff) setzt sich Zußner damit auseinander, inwieweit die Befugnis (insbesondere – siehe aber ab Seite 62 zur Befugnis des VwGH, von den VwG geübtes Ermessen zu kontrollieren) der Verwaltungsgerichte, Ermessensentscheidungen zu kontrollieren oder selbst vorzunehmen, in den unterschiedlichen Verfahrensarten unterschiedlich ausgestaltet ist.