Die Reihe der Jahrbücher Beihilferecht – im mittlerweile 11. Jahrgang – versteht sich als kombiniertes Informations- und Diskussionsmedium, das aktuelle Entwicklungen des Rechtsgebiets auf breiter Basis und für einen weiten Kreis an Nutzern aus Wissenschaft und Praxis dokumentiert und aufbereitet. Besonderes Augenmerk wird auf eine einfache Orientierung und das rasche Auffinden von Informationen im Text gelegt. So informiert ein Überblicksteil über wesentliche Legislativakte, Urteile der Unionsgerichte und besonders interessante Entscheidungen der Kommission im jeweiligen Berichtsjahr ganz überwiegend im Originalwortlaut. Eine vertiefte Analyse erfolgt im ersten Abschnitt nicht. Im Beitragsteil widmen sich Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis dann ausgewählten Problembereichen des Beihilferechts.