Die führenden Exponenten des Verfassungsrechts und der Rechtstheorie der Zwischenkriegszeit stehen bis heute im Mittelpunkt der Wissenschaft vom öffentlichen Recht, und das nicht nur im deutschsprachigen Raum. Ihr Verständnis von (demokratischer) Staatsorganisation prägt nach wie vor – wenn auch bei vielen wohl unbewusst – die Grundannahmen von Juristinnen und Juristen. Sie werden erst nach und nach in Teilbereichen durch neuere, meist angloamerikanische Ansätze ergänzt. Anders verhält es sich in der politischen Philosophie und den Politik- und Sozialwissenschaften. Ihre weit stärker internationale Ausrichtung und die speziell im deutschen Sprachraum starke Abgrenzung von den Rechtswissenschaften führen dazu, dass die Verfassungs- und Demokratietheorie der Weimarer Zeit nur wenig Beachtung und Auseinandersetzung findet. Mit der großen Ausnahme von Carl Schmitt werden die anderen Denker kaum rezipiert. Es kann daher als großes Verdienst von Jens Hacke angesehen werden, dass er mit seiner Habilitationsschrift eine umfassende Darstellung liberaler politischer Theorie der Zwischenkriegszeit vorlegt und damit neue Zugänge eröffnet und Anschlüsse zum Gegenwartsdenken ermöglicht.