Zusammenfassung Schon vor der im Sommer 2017 beschlossenen Reform des Grundgesetzes wies der deutsche Bundesstaat zentralistische Züge auf (wie sie vielfach in der öffentlichen politischen Debatte gefordert wurden). Kennzeichnend war und ist der sogenannte Exekutivföderalismus: Der Bund erlässt die wichtigsten Gesetze, den Ländern obliegt bloß deren Vollzug. Die Reform stärkt den Bund auf Kosten der Eigenstaatlichkeit der Länder, indem sie seine Befugnisse auf den Gebieten der Steuerverwaltung, der Lastentragung sowie der Haushaltskontrolle ausbaut und außerdem den Länderfinanzausgleich (jedenfalls oberflächlich) vertikalisiert.