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Konsequenzen der reformierten Fiskalbeziehungen zwischen Bund und Ländern für den deutschen Bundesstaat

AufsatzSimon Kempny**Univ.-Prof. Dr. Simon Kempny, LL.M., Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht, Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld, Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld, Deutschland, < simon.kempny@uni-bielefeld.de >.
Dieser Vortrag wurde am 02.03.2018 auf der 13. Dreiländertagung der europawissenschaftlichen Fachgesellschaften Österreichs, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland (ECSA Austria, ECSA Suisse und AEI) an der Paris-Lodron-Universität Salzburg (02./03.03.2018) gehalten. Das Referat, dessen Titel vorgegeben war, sollte angesichts der international und interdisziplinär zusammengesetzten Teilnehmerschaft, die insbesondere auch aus Politik- und Wirtschaftswissenschaftlern aller drei Länder bestand, eher voraussetzungsarm, mehr einführend als vertiefend angelegt sein. Die Vortragsform wurde im Wesentlichen beibehalten.
ZÖR 2018, 855 Heft 4 v. 1.12.2018

Zusammenfassung Schon vor der im Sommer 2017 beschlossenen Reform des Grundgesetzes wies der deutsche Bundesstaat zentralistische Züge auf (wie sie vielfach in der öffentlichen politischen Debatte gefordert wurden). Kennzeichnend war und ist der sogenannte Exekutivföderalismus: Der Bund erlässt die wichtigsten Gesetze, den Ländern obliegt bloß deren Vollzug. Die Reform stärkt den Bund auf Kosten der Eigenstaatlichkeit der Länder, indem sie seine Befugnisse auf den Gebieten der Steuerverwaltung, der Lastentragung sowie der Haushaltskontrolle ausbaut und außerdem den Länderfinanzausgleich (jedenfalls oberflächlich) vertikalisiert.

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