Zusammenfassung Dieser Beitrag analysiert die Position Österreichs aus der völkerrechtlichen Sicht eines dauernd neutralen Staates in der EU nach dem Stand des Vertrags von Lissabon. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der politische Spielraum Österreichs sehr weit reicht. Denn auf der einen Seite ist die Bindungskraft des völkerrechtlichen Neutralitätsrechts aus verschiedenen Gründen äußerst schwach geworden, wenn überhaupt noch vorhanden. Zugleich erlaubt aber auf der anderen Seite das Unionsrecht eine nahezu uneingeschränkte Berufung der österreichischen Regierung auf jene Rechtsposition.