Zusammenfassung Michael Potacs ist ein prominenter Vertreter des „sprachpragmatischen Ansatzes“, einer wirksamen Innovation der Methodenlehre. Danach ist bei der Auslegung von Rechtsvorschriften stets auch auf den Kommunikationszusammenhang Bedacht zu nehmen, also darauf, welche Inhalte – über den bloßen Wortsinn hinaus – dem Rechtsetzer „zusinnbar“ sind. Das Argument „Zusinnung“ ist das tragende Element dieser Lehre. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit den theoretischen Grundlagen sowie dem tatsächlichen Gebrauch der „Zusinnung“ in der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts auseinander. Auf der Grundlage der legistisch orientierten Auslegungsdoktrin der Reinen Rechtslehre wird ein alternatives Modell