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Cyberwar: Kriegführung im Graubereich des Rechts

AufsatzRobin Geiß , Cedric Drescher**Prof. Dr. Robin Geiß, LL.M. (NYU), Chair of International Law and Security, University of Glasgow – School of Law, 10 The Square, Glasgow G12 8QQ, Schottland, < Robin.Geiss@glasgow.ac.uk >; SFB 700, Cedric Drescher, Binger Straße 40, 14197 Berlin, Deutschland, < cedric_velbert@yahoo.de >.ZÖR 2018, 39 Heft 1 v. 1.3.2018

Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass es in den vergangenen 20 Jahren wichtige Fortschritte bei der Beantwortung der Frage gegeben hat, ob und wie das Völkerrecht Cyberoperationen erfasst. Jedoch existieren auch weiterhin kritische „Graubereiche“ bei der Auslegung und Anwendung des Völkerrechts und mit Blick auf zentrale Schutzvorschriften des humanitären Völkerrechts. Der Beitrag nimmt daher zwei solche Graubereiche im humanitären Völkerrecht in den Blick. Zum einen bereitet die rechtliche Erfassung von schadhaften Cyberoperationen, die unterhalb der rechtlichen Schwelle eines „Angriffs“ iSd Art 49 Abs 1 ZP I verbleiben, nach wie vor Schwierigkeiten. Zum anderen stellt sich die Frage, ob das zentrale Unterscheidungsprinzip vor dem Hintergrund der Interkonnektivität des Cyberspace im Falle eines bewaffneten Konflikts noch einen ausreichenden Schutz für die zivile Cyberinfrastruktur bietet. Es wird aufgezeigt, dass der gegenwärtige Ansatz, der die bestehenden Regeln des humanitären Völkerrechts entsprechend den neuen Herausforderungen des Cyberspace lediglich interpretiert, in einigen Bereichen an seine Grenzen stößt. Es wird daher zu Bedenken gegeben, diese Graubereiche durch die Fortbildung des humanitären Völkerrechts zu schließen.

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