Zusammenfassung Seit einigen Jahren werden in der Türkei systematisch grundlegende rechtstaatliche und demokratische Prinzipien abgebaut. Insbesondere der fehlgeschlagene Putschversuch vom Juli 2016 wird von Präsident Recep Tayyip Erdoğan genützt, um seine präsidiale Macht weiter auszubauen, so zB durch ein im April 2017 abgehaltenes Verfassungsreferendum, welches die Türkei in ein präsidentielles System umwandeln soll. Als nächster Schritt wurde daher nun auch die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei durch ein Referendum angekündigt. Im Fokus des vorliegenden Artikels steht jedoch nicht die völker- und verfassungsrechtliche Konformität eines solchen Referendums per se, sondern vielmehr die Frage, ob die Durchführung eines solchen Referendums extraterritorial – also in anderen Staaten wie zB Deutschland oder Österreich – auf Grund völker- und verfassungsrechtlicher Bedenken untersagt werden kann oder sogar untersagt werden muss. Nach einer Analyse der grundsätzlichen völkerrechtlichen Genehmigungspflicht fremder Wahlen auf dem