Zusammenfassung Die Energie-Regulierungsbehörden unterliegen strengen unionsrechtlichen Unabhängigkeitsbestimmungen. Auf Grund dieser Vorschriften hat das BVwG das Unterrichtungsrecht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gegenüber dem Vorstand der E-Control als rechtswidrig qualifiziert, während der VwGH unter Berufung auf die Unabhängigkeitsgarantien des E-ControlG