Zusammenfassung Versteht man supranationales Handeln internationaler Organisationen wie in diesem Beitrag als Handeln mit Durchgriffswirkung, handeln die Vereinten Nationen in verschiedenen Bereichen supranational, zB durch Ausübung von Strafhoheit gegenüber Einzelpersonen im Rahmen der ad hoc-Straftribunale, im Rahmen von UN-Territorialverwaltungen und (seit dem Kosovo-Gutachten von 2010 anerkannt) auch durch Individualberechtigungen oder -verpflichtungen herbeiführende Sicherheitsratsresolutionen. Diese Durchgriffsbefugnisse müssen gewissen völkerrechtlichen Anforderungen hinsichtlich demokratischer Legitimation, Menschenrechtsbindung und Eröffnung effektiver Rechtsschutzmechanismen genügen.