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Probleme der Parkometerabgabe

AufsatzAndreas GerhartlZÖR 2016, 355 Heft 2 v. 1.6.2016

Zusammenfassung Für die Vorschreibung der Wiener Parkometerabgabe bestehen verschiedene Vorgaben auf gesetzlicher Ebene und Ausführungsvorschriften in Form von Verordnungen. Die Parkometerabgabe kann demnach sowohl in pauschalierter als auch in nicht-pauschalierter Form entrichtet werden. Im Falle der Pauschalierung dient vor allem ein Parkpickerl (Parkkleber) als Kontrolle der Abgabenentrichtung. Darunter ist eine Ausnahmebewilligung iSd § 45 Abs 4 Z 1 StVO zu verstehen.

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