Zusammenfassung Die außergerichtliche rechtsverbindliche Bewältigung von Streitigkeiten zwischen einem ausländischen Investor und einem Gastland, die sich aus staatlichen Maßnahmen in Bezug auf dessen Kapitalanlagen ergeben, ist weder neu noch undemokratisch. Allerdings ergeben sich neue Fragen zum einen aus der seit 2009 auf Direktinvestitionen erweiterten Kompetenz der EU, vor allem bei der Einbeziehung in Freihandelsabkommen mit Industrie- und Schwellenländern. Zum anderen muss jedenfalls auf europäischer Seite jedes Vorhaben einer teilweisen Entstaatlichung der Streitbeilegung verfassungsrechtliche Einwände ausräumen bzw darf nicht unter ein rechtsstaatliches Minimum sinken.