Seite 737
Zusammenfassung Die Frage nach der Einheit oder Fragmentierung des Völkerrechts stellt sich vor dem Hintergrund der Herausbildung von immer spezialisierteren Vertragsregimen. In Bereichen wie dem Umweltrecht, Wirtschaftsrecht oder den Menschenrechten etablieren sich Regime mit zunehmender Spezialisierung und eigenen Instrumentarien. Der Beitrag untersucht anhand der besonderen Vertragsregime Menschenrechte und Investitionsrecht, inwiefern die Einheit des Völkerrechts durch die Herausbildung solcher besonderer Vertragsregime bedroht ist. Wie verhalten sich die Regime zum allgemeinen Völkerrecht? Wie ist das Verhältnis der besonderen Vertragsregime zueinander? Hierfür wird die Rechtsprechung der im Rahmen der Regime errichteten Institutionen – konkret des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und der Investitionsschiedsgerichte – analysiert. Die dabei vertretene These ist, dass der Umgang mit allgemeinem Völkerrecht generell unproblematisch ist und insofern keine Gefahr für die Einheit des Völkerrechts darstellt. Die Problematik der Fragmentierung zeigt sich demgegenüber insbesondere im Verhältnis der besonderen Vertragsregime untereinander.