Zusammenfassung In der Rs Dano wurde der EuGH mit der Frage befasst, ob ein genereller Ausschluss von Personen, die sich mit dem Zweck der Erlangung von Sozialleistungen nach Deutschland begeben, vom Bezug der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Der EuGH qualifiziert einen solchen Leistungsausschluss als mit den primär- und sekundärrechtlichen Gleichbehandlungsgeboten in Einklang stehend. Die vorliegende Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung anders ausfallen hätte können und zeigt Unstimmigkeiten in der Argumentation des EuGH auf.