Zusammenfassung 1916 stieß die junge Zeitschrift für öffentliches Recht durch ein Sonderheft eine intensive Diskussion über die künftige verfassungsrechtliche Stellung der Kronländer an, in der prominente Staatsrechtslehrer und Praktiker Stellung bezogen. Im Ergebnis gelangten die meisten Gutachter zu ähnlichen Schlüssen: In der Gesetzgebung haben die Länder auf ganzer Linie versagt, in der Verwaltung zum Teil; nicht Ausbau, sondern Rückbau ihrer Autonomie ist daher das Gebot der Stunde. In der Distanz von fast hundert Jahren überrascht zum einen, wie harsch, ja bisweilen abfällig die Urteile über die Länder ausfielen und als wie konstant sich die Vorurteile ihnen gegenüber erwiesen haben. Zum anderen fallt auf, dass die Ratschläge der Experten in völlig andere Richtungen gingen als die nachfolgende Entwicklung in der Republik Österreich.