Zusammenfassung Aus der Fülle vielfältiger Bezugsmöglichkeiten zwischen Revolution und Recht greift der Beitrag drei heraus. Erstens werden mit Blick auf die konkreten Diskurse nach dem Ersten Weltkrieg wichtige Rechtsfragen diskutiert, die durch gelungene Revolutionen aufgeworfen werden (Legitimität des neuen Rechts, Identität des Staates). Daraus abgeleitet geht es zweitens um die Ausarbeitung eines dezidiert juristischen Revolutionsbegriffs, der dann drittens unter Bezugnahme auf zentrale revolutionäre Ereignisse erprobt wird. Er läßt die Redeweise von der „legalen“ Revolution als eine contradictio in adiecto erscheinen.