Zusammenfassung Im Sommer 2014 ist das Energieeffizienzgesetz des Bundes im zweiten Versuch vom Nationalrat beschlossen und kürzlich im BGBl kundgemacht worden. Der Gesetzgeber will damit Energieverbraucher und Energielieferanten verpflichten, durch sog „Energieeffizienzmaßnahmen“ nachhaltig zum Gelingen der sog „20-20-20-Ziele“ beizutragen. Ab 2015 sind Unternehmen daher bei sonstiger Sanktion
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