Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag untersucht das Verhältnis zwischen Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Staatenbeschwerdeverfahren, die auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) basieren. Im Schrifttum ist in diesem Zusammenhang die Meinung vertreten worden, dass aufgrund des Umstandes, dass mit dem EU-Beitritt zur EMRK letztere integraler Bestandteil des EU-Rechts wird, künftig