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Änderungen im Grundrechtsschutz durch den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK

AufsatzHannes KrämerZÖR 2014, 235 Heft 2 v. 1.6.2014

Zusammenfassung Seit Juli 2010 führen die EU und die Vertragsstaaten der EMRK Verhandlungen über den Beitritt der Union zur EMRK, wie sie Art 6 Abs 2 EUV erfordert. Anfang April 2013 wurde eine Einigung auf Ebene der Verhandlungsführer auf den Text des Entwurfs eines Beitrittsvertrags sowie begleitender Instrumente, insbesondere eines „Erläuternden Berichts“ erzielt.

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