Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den wesentlichen Begründungslinien der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) im Fall Deutschland/Italien vom 3. Februar 2012 auseinander. Er geht auf die Reichweite der Staatsimmunität als Ausdruck der Staatssouveränität ein und untersucht, ob es aufgrund der Entwicklungen im Völkerrecht anerkannte Ausnahmetatbestände gibt, die auf den Immunitätsgrundsatz zurückwirken. Da der IGH die völkerrechtlichen Konsequenzen der Einordnung eines Rechtsatzes als zwingendes Völkerrecht nicht ansatzweise würdigt, behandelt der Beitrag zudem mögliche Folgen einer Verletzung von ius cogens-Normen für die Staatenimmunität. Dabei wird eine pragmatische Lösung in den Blick genommen, die es Kriegsopfern ermöglichen soll, ihr Recht auf Schadenersatz geltend zu machen.