Zusammenfassung Seit 01.12.2009 verfügt die Europäische Union mit der Grundrechte-Charta über einen geschriebenen Grundrechtskatalog, der die als allgemeine Grundsätze des Unionsrechts weiter geltenden Grundrechte ergänzt. Die Grundrechte-Charta stellt inzwischen formal das primäre Referenzdokument in der Grundrechtsjudikatur dar. Dennoch baut der Gerichtshof der Union nach wie vor auf seiner umfangreichen Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen im Gemeinschaftsrecht