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Der Schutz der Grundrechte durch den Gerichtshof der EU nach Lissabon. Auslegung und Anwendung der Grundrechte-Charta gegenüber den EU-Organen, den Mitgliedstaaten und dem allgemeinen Völkerrecht

AufsatzWalter ObwexerZÖR 2013, 487 Heft 3 v. 1.9.2013

Zusammenfassung Seit 01.12.2009 verfügt die Europäische Union mit der Grundrechte-Charta über einen geschriebenen Grundrechtskatalog, der die als allgemeine Grundsätze des Unionsrechts weiter geltenden Grundrechte ergänzt. Die Grundrechte-Charta stellt inzwischen formal das primäre Referenzdokument in der Grundrechtsjudikatur dar. Dennoch baut der Gerichtshof der Union nach wie vor auf seiner umfangreichen Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen im Gemeinschaftsrecht

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