Zusammenfassung Die folgende, auf die österreichische Verfassungsrechtslage bezogene Untersuchung geht der Frage nach, wann ein Gericht die Aufhebung eines Gesetzes beim VfGH zu beantragen hat. Eine Sichtung der Literatur, vor allem aber der Rechtsprechung, zeigt, dass die Antwort auf diese scheinbar leicht zu beantwortende Frage umstritten ist. In engem Zusammenhang mit den unterschiedlichen Auffassungen steht die verfassungspolitische Diskussion um die Einführung einer sogenannten „Gesetzesbeschwerde“ und die methodologische Diskussion um die Zulässigkeit der verfassungskonformen Interpretation von Gesetzen. Wie zu zeigen sein wird, ist die verschiedentlich vertretene Meinung, die österreichische Bundesverfassung ermächtige die ordentlichen Gerichte zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit