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Das Gründungsdokument internationaler Organisationen als Verfassungsvertrag

AufsatzAnne PetersZÖR 2013, 1 Heft 1 v. 1.3.2013

Seite 1


Zusammenfassung Die Gründungsdokumente internationaler Organisationen haben eine Doppelnatur: Sie sind Vertrag und Verfassung zugleich. Sie weisen in der Regel sowohl kontraktuelle als auch konstitutionelle Bestandteile auf, haben also zwei Facetten, von denen im konkreten Fall die eine oder die andere im Vordergrund stehen kann.

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