Zusammenfassung Den Rechtsschutzbeauftragten werden zusehends mehr Aufgaben übertragen. Einige davon haben mit ihrer ursprünglichen und nach wie vor hauptsächlichen Funktion als kommissarische Rechtsschutzeinrichtungen wenig bis nichts gemein. Die Kombination aus zunehmender Aufgabenlast und neuartiger Funktionen schlägt negativ zurück auf ihre grundrechtsschützende Rolle im Bereich geheimer Überwachungen. Da ihnen diesbezüglich eine Schlüsselfunktion zukommt, droht den betreffenden Eingriffen die Grundrechtswidrigkeit. Darüber hinaus scheint man bei der Einführung des sKp Aspekten der Gewaltentrennung zu wenig Augenmerk geschenkt zu haben. Ein Gutteil der dem RSB-StPO übertragenen Aufgaben verletzt die gebotene Trennung zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Darüber kann auch