Zusammenfassung Am 14. März 2012 hat der VfGH in einer spektakulären Entscheidung ausgesprochen, dass die Rechte der Grundrechte-Charta ab nun – anders als das übrige Unionsrecht – einen Prüfungsmaßstab seiner Rechtskontrolle bilden. Er stützt sich dabei auf das unionsrechtliche Äquivalenzprinzip; ob dieses Prinzip die Entscheidung trägt, ist indes fraglich. Der vorliegende Beitrag untersucht die Argumente