Zusammenfassung Die Dogmatik des Grundrechtseingriffs ist in der deutschen Verfassungsrechtswissenschaft bisher über eine bloße Statistenrolle nicht hinausgekommen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem genuinen Gehalt der Eingriffsprüfung im deutschen Verfassungsrecht. Dabei wird vertreten, dass unter dem Eingriffsbegriff ausschließlich Zurechnungskriterien diskutiert werden sollten. Dabei wird in zwei Schritten vorgegangen. Im ersten Teil des Beitrags werden Eingriffsfragen von solchen des Schutzbereichs und der Rechtfertigung abgegrenzt. Im zweiten Teil geht es dann darum, die Zurechnungskriterien näher zu bestimmen. Dabei wird vor allem auf mittelbare, nicht finale Eingriffe eingegangen. Außerdem wird diskutiert, unter welchen Bedingungen privates Handeln von Amtswaltern dem Staat zuzurechnen ist.