Zusammenfassung Die Frage nach dem Verhältnis innerstaatlicher und europäischer Grundrechtsgewährleistungen wird in Lehre und Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Der vorliegende Beitrag nimmt das Verbindlichwerden der Charta der Grundrechte zum Anlass, der Frage ein weiteres Mal nachzuspüren. Dabei wird zunächst die bisherige Diskussion nachgezeichnet, die insbesondere durch die Formulierung von Art 51 GRC neue Dynamik erfahren hat. Ausgehend davon sollen die Grenzen des Anwendungsbereichs der europäischen Grundrechte aufgezeigt werden. Als Ausgangspunkt der Überlegungen dient die Kompetenzverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten. Es wird untersucht, inwiefern aus dieser Schlüsse für das Verhältnis der beiden Grundrechtsregime gezogen werden können. Im letzten Teil wird der zur Durchsetzung europäischer Grundrechte verfügbare Rechtsschutz beleuchtet. Das Augenmerk gilt dabei der Durchsetzung vor nationalen Höchstgerichten.