Wenn der Bürger seine Rechte mit jenem des Staats "abgleicht", befindet er sich in einem sogenannten Verwaltungsverfahren. Im Liegenschaftswesen reicht dabei die Palette der Themen von der Erteilung einer Baubewilligung bis zum Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Sachverständigen als fachkundigen Gutachtern kommt eine tragende Rolle zu.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.