Zubehör-Wohnungseigentum setzt Eintragung im B-Blatt voraus
Die Klägerin ist Liegenschaftsmiteigentümerin, womit Wohnungseigentum an der Wohnung Nr 25 im verfahrensgegenständlichen Haus verbunden ist.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.