Die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit einer Liegenschaftsübergabe ist nach den Wertverhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu beurteilen
Wird eine Liegenschaft oder ein Unternehmen gegen eine Leibrente übergeben, so liegt nicht nur ein Leibrentenvertrag, sondern auch ein Kaufvertrag vor, wobei die Leibrente als Kaufpreis anzusehen ist.