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HG Wien, Urteil 27.03.2014, 11 Cg 17/14h – „unlimitiertes Surfen“

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/74ZIR 2014, 202 Heft 3 v. 1.7.2014

HG Wien, 27.03.2014, 11 Cg 17/14h
„unlimitiertes Surfen“

Die Werbung für einen Mobilfunktarif mit „unlimitiertes Surfen“ ist nur dann zulässig, wenn es tatsächlich keine Übertragungseinschränkungen gibt. Wenn aber ab einem bestimmten „Datenvolumenverbrauch“ (hier: 3 GB) eine Einschränkung der Datenübertragungsgeschwindigkeit erfolgt (hier auf 64 kb/s), ist eine solche Ankündigung irreführend.

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