HG Wien, 27.03.2014, 11 Cg 17/14h
„unlimitiertes Surfen“
Die Werbung für einen Mobilfunktarif mit „unlimitiertes Surfen“ ist nur dann zulässig, wenn es tatsächlich keine Übertragungseinschränkungen gibt. Wenn aber ab einem bestimmten „Datenvolumenverbrauch“ (hier: 3 GB) eine Einschränkung der Datenübertragungsgeschwindigkeit erfolgt (hier auf 64 kb/s), ist eine solche Ankündigung irreführend.

